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Förderprogramme
Förderprogramme

Nach ihrer Satzung verwirklicht die Barbara-Wengeler-Stiftung den Stiftungszweck, nämlich

“den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Forschung auf den Gebieten der Vernetzung und des Austauschs zwischen Philosophie und den Neurowissenschaften, insbesondere Neurologie, Neurophysiologie, Neuropsychologie und Neuropsychiatrie, zu fördern”,

insbesondere durch die Unterstützung von Doktoranden.

Die Barbara-Wengeler-Stiftung hat ihre Arbeit im August 2005 aufgenommen.

Die Unterstützung von Doktoranden durch Verleihung von Promotionsstipendien ist ein Hauptanliegen der Stiftung. Diese Stipendien dienen der Förderung besonders qualifizierter Doktoranden, die ein anspruchsvolles Dissertationsvorhaben bearbeiten oder bearbeiten wollen, das einen wichtigen wissenschaftlichen Beitrag im oben genannten Bereich erwarten lässt.

Die Stiftung bittet Hochschullehrer ausdrücklich, ihre besten Doktoranden für die Promotionsförderung vorzuschlagen.

Finanzielle Förderung

  • ein Stipendium von derzeit 1.000,-- Euro pro Monat
  • eine Forschungskostenpauschale von 100,-- Euro pro Monat

Förderungsdauer

Die Regelförderungsdauer beträgt zwei Jahre. Soweit es zur Sicherung des Förderungserfolgs oder der Qualität der wissenschaftlichen Arbeit notwendig ist, kann sie höchstens zweimal um je maximal sechs Monate verlängert werden, keinesfalls jedoch über drei Jahre hinaus (Höchstförderungsdauer).

Formale Voraussetzungen für die Bewerbung

  • ein zügig durchgeführtes Studium
  • Höchstalter von 30 Jahren am Ende der Förderung
  • ein weit überdurchschnittlicher Studienabschluss, der nicht länger als ein Jahr zurückliegt
  • ein wissenschaftlich anspruchsvolles Dissertationsprojekt, das innerhalb von maximal drei Jahren abgeschlossen werden kann
  • die Zulassung zur Promotion an einer deutschen Universität
  • Einreichung der Dissertation an einer deutschen Universität
  • Bei anderweitiger finanzieller Absicherung der Promotion (z.B. Arbeitsverhältnis oder Doktorandenstipendium einer anderen Institution) ist eine Förderung durch die Barbara-Wengeler-Stiftung nicht möglich.

Auswahlverfahren

Jeder Bewerber möge folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einsenden:

  • einen ausformulierten Lebenslauf mit zusätzlicher tabellarischer Übersicht
  • ein Exposé des Dissertationsvorhabens mit Angaben zum Stand der Forschung und der einschlägigen Literatur, zu den eigenen Vorarbeiten, zur Methode und zum geplanten zeitlichen Ablauf
  • ein Gutachten eines zweiten Hochschullehrers (Professor) aus den im Stiftungszweck genannten Fachgebieten
  • eine Kopie des Studienabschlusszeugnisses
  • ein Resümee der schriftlichen Examensarbeit (soweit eine solche angefertigt wurde) auf zwei bis drei Seiten.

Aus den Stellungnahmen beider Gutachter muss sich zweifelsfrei und eindeutig ergeben, dass das Vorhaben den oben genannten Zielen der Stiftung entspricht.

Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch die Mitglieder des Stiftungsvorstands, der in Einzelfällen externe Gutachter hinzuziehen kann. Mindestens ein Mitglied des Stiftungsvorstands oder gegebenenfalls ein externer Gutachter führt darüber hinaus ein Auswahlgespräch und äußert sich vor allem zur Persönlichkeit des Bewerbers.


Mit den ausgewählten Bewerbern schließt die Stiftung anschließend einen schriftlichen Förderungsvertrag, der insbesondere vorsieht:

  • die Verpflichtung des Stipendiaten, zum Ende des ersten Förderjahres einen schriftlichen Zwischenbericht über den Stand der Arbeit abzuliefern,
  • das Recht der Stiftung, die Förderung aus billigem Ermessen vorzeitig zu beenden, wenn der Stipendiat nicht nachvollziehbar bewiesen hat, dass er das Dissertationsvorhaben erfolgreich abschließen wird.